Wir wollen mit diesem Kapitel eine kurze Einführung in eines des bekanntesten Gebiete der Psychologie, nämlich der Psychotherapie geben.
Um den Begriff -Psychotherapie- genauer zu definieren kann das Psychotherapeutengesetz, § 1 Abs. 3 PsychThG zitiert werden: „Psychotherapie ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“