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Definition Psychotherapie

Wir wollen mit diesem Kapitel eine kurze Einführung in eines des bekanntesten Gebiete der Psychologie, nämlich der Psychotherapie geben.

Um den Begriff -Psychotherapie- genauer zu definieren kann das Psychotherapeutengesetz, § 1 Abs. 3 PsychThG zitiert werden: „Psychotherapie ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“